I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei
denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits
gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden
Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für
alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der
vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet,
so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des
Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive
Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher
Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die
Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für
Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt,
die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt.
III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der
Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des
Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer
Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem
Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer
Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder - soweit es sich nicht
um ein Kreditgeschäft mit Verbrauchern handelt - Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem
Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu verrechnen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des
Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden
sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze
erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen
pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen
weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern
oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der
Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so
haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des
Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten
Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich
entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher
vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei
Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb
dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag
zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit
abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von
Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei
Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab
Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden
Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig
sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des
eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BMwA über die
Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das
Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, bei der zweiten Mahnung einen
Betrag von E 4,- bzw. bei der dritten Mahnung einen Betrag von E 8,- zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf
Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw.
organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten
samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag
geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher
Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen
(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei
uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem
Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem
dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf
Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen
umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen
Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen
und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten.
Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere
Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.
Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen,
Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
XI. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder
durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung
(Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch
Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist.
Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder
Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der
Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es
bewegliche Sachen betrifft, binnen eines Jahres ab Ablieferung der Sache gerichtlich geltend
gemacht werden. Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus
resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend
gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der
Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach
Ablieferung der Ware. Der Kunde hat im Sinne der § 377 f HGB überdies die Ware nach der
Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte
Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung,
unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte
Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich
zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der
Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß §
933b ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird ausgeschlossen. Sämtliche
Bestimmungen des Punktes XI. gelten bei Verbrauchergeschäften nicht.
XII. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen
Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich
nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht
um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei
Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten
Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht
wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von
Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden
Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie
für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.
XIII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und
zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein
Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir
berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser
Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder
kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen
Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderungüber die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken
oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die
Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen
gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen,
bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf
Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die
Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten-Liste einzutragen und
auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen
Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern
und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen
Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten
werden.
XVI. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter
Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt Österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren Österreichische,
inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur
Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres
Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen
Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und
verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch
dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge,
Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran
keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.