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Eichdienst

EICHSTELLE Nr. 550 - für folgende Messgerätearten:

Nichtselbsttätige Waagen der Genauigkeitsklasse III+IIII bis 80 t
Selbsttätige Waagen zum Wägen SWW/E bis 20 t

Wir sind seit Juli 2005 eine ermächtigte Eichstelle und somit befugt,
Eichungen (in unserem Akkreditierungsrahmen) ohne Eichamt durchzuführen.

Es werden von den Eichämtern diesbezüglich keine Eichungen mehr vorgenommen.

Der Waagenbesitzer ist dazu verpflichtet, seine Waage die im eichtechnischen
Verkehr eingesetzt ist, alle 2 Jahre (bzw. nach Reparaturen, bei denen die
Eich-Sicherungszeichen beschädigt wurden) von einer ermächtigten Eichstelle
nacheichen zu lassen.

Dieses Eichservice würden wir gerne für Sie übernehmen.

Rufen Sie uns an (07247/50186-0), wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot
über die Vor-Ort-Eichung bei Ihnen (inkl. Eich-LKW, Eichgewichte, Personal).
Es werden keine weiteren gesetzlichen Eichgebühren mehr in Rechnung gestellt.

 

Die Tätigkeit der Eichstellen wird vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen nach §11+12 der Eichstellenverordnung überwacht. Den Organen des BEV muss daher Zutritt und Zugriff auf die geeichten Messgeräte zum Zweck der stichprobenweisen Überprüfung gewährt werden.

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